HPV-Schutzimpfung: Prävention von Gebärmutterhalskrebs
Wichtigkeit von Prävention und Impfungen
Mit Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) bieten wir eine wichtige Möglichkeit, das Risiko einer Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs deutlich zu reduzieren. Die Prävention ist am wirkungsvollsten, wenn die Impfungen vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen, bevor es zu einer Infektion mit den oft krebserregenden Varianten von HPV kommen kann. Die Impfstoffe bieten umfassenden Schutz gegen bestimmte Hochrisiko-HPV-Typen und damit gegen Krebsvorstufen und Krebserkrankungen am Gebärmutterhals. Zudem schützen sie gegen die Entstehung von Feigwarzen.
Empfehlung der Ständigen Impfkommission
Empfohlen sind Impfungen gegen Humane Papillomviren für Mädchen vor Vollendung des 18. Lebensjahres, im Idealfall im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Diese Empfehlung geht auf die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts zurück. Seit März 2007 empfiehlt die STIKO Mädchen in Deutschland die Impfungen gegen HPV. Die Viren werden sexuell übertragen, wobei zwei Drittel aller Frauen im Verlaufe ihres Lebens mit HPV infiziert werden. Während Infektionen oft folgenlos und unbemerkt geschehen, hinterlassen sie Risiko der Gebärmutterhalskrebserkrankung. In Deutschland sind jährlich etwa 4.800 Frauen von der Krebsart betroffen. Auch Frauen außerhalb dieser Altersgruppe können Impfungen nachholen und sollten sich mit uns in Verbindung setzen.
Kostenübernahme
Seit der Gesundheitsreform vom April 2007 sind gesetzliche Krankenkassen zur Kostenübernahme für öffentlich empfohlene Präventionsimpfungen verpflichtet. Darunter fallen sämtliche Impfungsempfehlungen der STIKO, so dass auch die Impfungen gegen HPV von den Kassen übernommen werden.
Werden die Impfungen außerhalb der Richtlinie für die Schutzimpfung durchgeführt, so ist eine konkrete Anfrage bezüglich möglicher Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse lohnenswert.
Für privatversicherte Personen ist im Hinblick auf die mögliche Kostenübernahme der jeweilige Versicherungsvertrag ausschlaggebend. Weiteres sollte mit der persönlichen privaten Krankenkasse besprochen werden. Im Allgemeinen ist aber auch bei privaten Krankenkassen von einer Kostenübernahme in Bezug auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission auszugehen.
Durchführung der Impfungen
Die Vorgehensweise und das Impfschema sind im Wesentlichen vom Alter der Betroffenen abhängig. Bei der Impfung im frühen Alter von 9 bis 14 Jahren werden zum Aufbau des Impfstoffes zwei Impfungen benötigt. Hierbei ist ein empfohlener Abstand zwischen den beiden Verabreichungen einzuhalten. Die zweite Impfung sollte hierbei mindestens 5 Monate nach der ersten erfolgen, jedoch nicht mehr als 13 Monate später.
Erfolgt die Impfung in einem Alter zwischen 14 und 15 Jahren, so ist eine Impfserie von drei Schutzimpfungen gegen das Virus erforderlich. Vom jeweils verwendeten Impfstoff abhängig ist die zweite Maßnahme etwa einen bis zwei Monate nach der ersten Impfmaßnahme vorzunehmen. Die letzte Verabreichung erfolgt wiederum rund sechs Monate nach der ersten Schutzimpfung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese drei Impfungen innerhalb eines Jahres durchzuführen sind.
Mögliche Nebenwirkungen der Impfungen umfassen Fieber sowie Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle. Bislang konnten jedoch keine ernsthaften oder schwerwiegenden Nebenwirkungen nachgewiesen werden. Die Vorteile der wichtigen Schutzimpfung als Prävention gegen HPV-Infektion und damit einem wesentlichen Auslöser für Gebärmutterhalskrebs überwiegen.